Statuten


 

Ziel des Chores
Der Chor steht im Dienste der Seelsorge der Pfarrei Mumpf. In Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Pfarreileitung übernimmt er Anteile an der Gestaltung der Liturgie. Wichtig ist ihm auch die Pflege der Chorkameradschaft aus der christlichen Lebensfreude heraus.


Organisation
Mitglieder sind singfreudige und singkundige Frauen und Männer, welche die Ziele des Chores mittragen wollen. Eintritte sind jederzeit möglich. Die Aufnahme neuer Sängerinnen und Sänger erfolgt durch die Generalversammlung. Diese findet jährlich im Januar statt.


Die Organe des Chores
Die Generalversammlung wählt den fünfköpfigen Vorstand mit Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und einem Mitglied der Musikkommission. Der Vorstand besorgt die Vereinsgeschäfte und das ausser-musikalische Jahresprogramm.

Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Jahresrechnung prüfen und einen Bericht zuhanden der GV erstellen.

Die GV wählt die drei- bis fünfköpfige Musikkommission. Ihr gehören ein Vorstandsmitglied, die Materialverwaltung, die Chorleitung und bis zwei weitere Chormitglieder an. Die musikalische Jahresplanung durch die Chorleitung wird der Musikkommission zur Beratung vorgelegt.

Der Chorleiter wird durch den Chor gewählt, durch die Kirchenpflege bestätigt und durch die Kirchgemeinde entschädigt.

Die Amtszeit aller Organe beträgt vier Jahre, von Schaltjahr zu Schaltjahr.


Besondere Bestimmungen:
Der Chor ehrt treue Sängerinnen und Sänger für
- 20 Jahre mit einem Blumenstrauss
- 30 Jahre mit einem Blumenstrauss und Verleihung der Ehrenmitgliedschaft mit einer
  Urkunde
- 40 Jahre mit einem Blumenstrauss und der goldenen Medaille des KMV Basel
- Weitere runde Jahre mit einem adäquaten und angepassten Geschenk

Mitglieder, die krankheitshalber oder aus sonstigen Gründen vorübergehend am aktiven Vereinsleben nicht teilnehmen können, werden vom Vorstand zur Generalversammlung eingeladen.

Verstorbenen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern wird im Beerdigungsgottesdienst gesungen. Beim Tode von direkten Angehörigen von Mitgliedern singt der Chor zum Dreissigsten oder in einem andern Gottesdienst.

Alljährlich vor oder nach der GV singt der Chor im Gedenken an alle seine verstorbenen Mitglieder und Angehörigen in einem Gottesdienst.


Schlussbestimmungen
In aussergewöhnlichen Fällen ist die Generalversammlung oder eine ausserordentliche Generalversammlung die letzte Entscheidungsinstanz.
Die Statuten wurden durch die GV vom 24. Januar 1997 beschlossen.   Kleine Revisionen erfolgten an den Generalversammlungen vom 21. Januar 2005 und vom 20. Januar 2012.


Mumpf am 20. Januar 2012
 
Die Co-Präsidentinnen:

Mirjam Müller                Ruth Wunderlin
Der Aktuar:

Stephan Sonderegger

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